(Version 1 vom 12. April 2010)
1. |
Geltungsbereich |
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Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle bisherigen und künftigen Kauf-, Tausch-, Dienst-, Werklieferungs-, Werk- und ähnliche Verträge, die das Pneuhaus ByClaudio mit den Abnehmern seiner Waren und Dienstleistungen abschliesst oder abzuschliessen beabsichtigt. Davon abweichende Vertragsverbindungen binden das Pneuhaus ByClaudio nur, soweit es sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt hat oder soweit sie zwingendem Recht entsprechen. Mit Erteilung eines Auftrages anerkennt der Käufer die vorliegenden AGB. |
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2. |
Vertragsabschluss |
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| 2.1 |
Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, freibleibend und unterliegen der stetigen Preisanpassung der Herstellerpreise. |
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| 2.2 |
Der Kaufpreis entspricht dem Nettopreis. |
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| 2.3 |
Für das Pneuhaus ByClaudio unvorhersehbare Preiserhöhungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Im Einzelfall kann ein Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben werden. Dies bedarf jedoch der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung des Pneuhauses Byclaudio. Jedoch hält sich das Pneuhaus ByClaudio das Recht vor, für die bereits geleisteten Vorbereitungsarbeiten 7 Prozent der ursprünglichen Auftragssumme in Rechnung zu stellen. |
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| 2.4 |
Ein Vertrag gilt nach der schriftlichen oder ausdrücklichen Annahme durch das Pneuhaus ByClaudio als abgeschlossen. |
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| 2.5 |
Das Pneuhaus ByClaudio hat das Recht, Anzahlungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung des Auftrages einzufordern. |
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3. |
Zusätzliche Kosten |
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Zusätzlich verrechnet werden folgende ausserordentliche Aufwendungen und Dienstleistungen, welche bei Vertragsschluss nicht ausdrücklich vereinbart worden sind:
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4. |
Eigentumsvorbehalt |
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| 4.1 |
Bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Preises, inklusive allfälliger Verzugszinsen und Kosten, bleibt die gelieferte Ware und erbrachte Dienstleistung im Eigentum des Pneuhauses ByClaudio. Das Pneuhaus ByClaudio ist zudem berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt im Sinne von Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. |
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| 4.2 |
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über die Ware oder Dienstleistung weder verfügen, noch Dritten vertraglich eine Nutzung daran einräumen. |
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5. |
Zahlungskonditionen |
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| 5.1 |
Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei der Übergabe der Ware oder Dienstleistung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. |
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| 5.2 |
Ist durch schriftliche oder ausdrückliche Abrede keine andere Zahlungsfrist vereinbart worden, dann gilt immer eine Frist von 30 Tagen. Fristablauf gilt als Verfalltag. |
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| 5.3 |
Nach Ablauf der 30-tägigen Zahlungsfrist befindet sich der Käufer ohne vorgängige Mahnung im Verzug und schuldet für die versäumte Frist ein Verzugszins von fünf vom Hundert für das Jahr. |
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| 5.4 |
Eine Verrechnungserklärung des Käufers mit eigenen Ansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist anerkannt oder durch einen rechtlichen Titel ausgewiesen. |
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6. |
Lieferung |
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Die Lieferfrist beginnt ab Datum des Vertragsabschlusses. Es handelt sich bei der Lieferfrist nicht um einen Fixtermin, weshalb das Pneuhaus ByClaudio bei verspäteter Lieferung nicht in Verzug kommt. |
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7. |
Sachmängelgewährleistung |
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| 7.1 |
Für die durch das Pneuhaus ByClaudio vertriebenen Güter gilt die vom Hersteller gewährte Sachgewährleistung, sofern der Schaden nicht durch eine unsachgemässe Handhabung entstanden ist. |
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| 7.2 |
Vom Pneuhaus ByClaudio werden Gewährleistungen sowie jede Haftung, insbesondere für mittelbare oder unmittelbare Schäden, ausdrücklich wegbedungen. |
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| 7.3 |
Gegenüber dem Pneuhause ByClaudio können keine Schäden geltend gemacht werden, welche nicht durch das Pneuhaus ByClaudio selber verursacht und verschuldet wurden. Dies betrifft insbesondere Schäden, welche durch Lieferverzögerung oder vollständigen Lieferausfall entstanden und vom Hersteller, Lieferanten, Transporteur und/oder offiziellen Marken-Importeur, Streiks, höherer Gewalt und ähnlichem verursacht wurden. |
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8. |
Teilnichtigkeit |
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die nichtige Klausel durch eine sinngemässe, der zu Ersetzenden am nächsten Kommenden, ersetzen. |
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9. |
Technische Daten und Informationen auf Homepage und ProspektenAlle technische Daten und Informationen der Pneuhaus ByClaudio in Prospekten, Dokumentationen, Preislisten sowie Homepage etc. sind Richtwerte und keine zugesicherten oder garantierten Eigenschaften. Technische Änderungen, Irrtümer, Schreibfehler, Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. |
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| 10. |
Gerichtsstand Die Verträge, sowie die Rechtsbeziehungen der Parteien daraus, unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist ausdrücklich Hinwil ZH. Das Pneuhaus ByClaudio ist jedoch befugt, den Käufer auch bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
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